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Folgende Unterlagen werden vom Standesamt benötigt:
War der / die Verstorbene ledig?
eine Geburts- oder Abstammungsurkunde (gegebenenfalls mit
einer Übersetzung nach ISO / R9 Norm) oder eine aktuelle
Abschrift des Familienbuches der Eltern wenn diese nach
dem 31.12.1957 in Deutschland geheiratet haben oder ein
Familienbuch auf Antrag angelegt wurde.
War die / der Verstorbene verheiratet?
eine Heiratsurkunde ( gegebenenfalls mit einer Übersetzung
nach ISO / IR9 Norm) oder
eine aktuelle Abschrift des Familienbuches ( Eheschließung
nach dem 31.12.1957 in Deutschland oder auf Antrag angelegt)
Bei Eheschließung in den neuen Bundesländern werden Familien-
bücher seit dem 3.10.1990 angelegt. Familienbücher erhalten
Sie in dem Standesamt, in dessen Bezirk die Ehegatten mit
Hauptwohnsitz gemeldet sind.
War die / der Verstorbene verwitwet?
eine Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde oder eine
aktuelle Abschrift des Familienbuches mit Sterbevermerk.
War die / der Verstorbene geschieden?
eine aktuelle Heiratsurkunde mit eingetragener Scheidung oder
eine aktuelle Abschrift aus dem Familienbuch mit Scheidungs-
vermerk.Diese Abschrift erhalten Sie in dem Standesamt, in dessen
Bezirk der Ehemann zum Zeitpunkt der Scheidung seinen Haupt-
wohnsitz hatte.
Bei Scheidungen ab dem 1.7.1998 im Standesamt des letzten
gemeinsamen Hauptwohnsitzes.
Ein Scheidungsurteil mit Rechtskraft (gegebenenfalls mit
Übersetzung benötigen wir) wenn Sie keine aktuelle Heirats-
urkunden vorlegen können, da die Ehe z.b. im Ausland
geschlossen wurde. Dann benötigen wir zusätzlich eine Heirats-
urkunde gegebenenfall mit Übersetzung.
War die/der Verstorbene Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in?
Registrierschein, Vertriebenenausweis, Staatsangehörigkeitsausweis
oder Einbürgerungsurkunde, außerdem Urkunden über die Namens-
änderung und Nachweis über eine eventuelle Namenserklärung
nach § 94 BVFG
War die/der Verstorbene ausländischer Staatsangehörige/r?
Zusätzlich zu bereits genannten Unterlagen den Pass der/des
Verstorbenen und des Ehepartners.
Führt die/der Verstorbene einen akademischen Grad?
Ein Nachweis darüber im Original. Falls der akademische Grad
nicht eingetragen werden soll, teilen Sie das bitte mit.
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