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Kündigungen von Versicherungen, Vereinen, Verbänden
Lebensversicherung
Sie benötigen die Sterbeurkunde und die Versicherungspolice,
die sie mit Angabe der Bankverbindung bei der Versicherung
einreichen müssen. Oft wird auch eine Bescheinigung der Todesursache
verlangt.
Rentenversicherung
Hat der Verstorbene Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung
bezogen, muss die zuständige Rentenabrechnungsstelle vom Tod des
Rentenbeziehers informiert werden. Die Weiterzahlung der bisherigen
Rente als Überbrückung für die folgenden Monate kann von der Witwe
oder dem Witwer innerhalb von 20 Tagen beantragt werden, die Bank-
verbindung und eine Sterbeurkunde genügt.
Bei der Ortsbehörde der " Arbeiter und Angestelltenversicherung"
( im Rathaus oder Ordnungsamt)
Sollte möglichst bald ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt
werden. Dort werden Ihnen auch weitere Fragen beantwortet.
Unfallversicherung
Bei vorhandener Unfallversicherung muss bei einem Unfall zur Sterbe-
urkunde eine Bescheinigung über die Todesursache bzw. das Aktenzeichen
der Staatsanwaltschaft beigefügt werden.
Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
Auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers ist der Hinterbliebene
noch versichert. Die Versicherungsgesellschaft muss jedoch über den
Tod informiert werden, damit der Vertrag auf den Hinterbliebenen
übertragen oder gekündigt werden kann.
Hausratversicherung
Der Versicherungsschutz geht zunächst in vollem Umfang auf die Erb-
gemeinschaft über, der Versicherungsschutz muss neu geregelt werden.
Sterbegeld
Seit dem 1. Januar 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkasssen kein
Sterbegeld mehr.
Bei einer zusätzlich abgeschlossenen Sterbegeldversicherung erhalten
die Bezugsberechtigten die tarifgemäße Summe.
Vereine
Eine Vereinsmitgliedschaft endet automatisch mit dem Tod des Mitglieds.
Es genügt eine Mitteilung an den Verein.
Bitte denken Sie auch an eine eventuelle Kündigung des Mietvertrages,
des Telefons, Bankkonten und der GEZ.
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