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Sterbefall in einer Senioreneinrichtung
- Die Verwaltung veranlasst die Todesfeststellung
- Meist ist die umgehende Abholung eines Verstorbenen notwendig
- Stellen Sie sicher, daß Ihre und die Telefonnummer des zu beauftragenden Bestatters in der Verwaltung bekannt sind
- Von einer "Vorzeitigen Regelung" (Bestattungsvorsorgevertrag) sollten Sie die Heimverwaltung schriftlich in Kenntnis setzen
- Teilen Sie der Verwaltung und Ihrem Bestatter die Abwesenheit Ihrer Angehörigen (Urlaub etc,) mit
- Ihr Bestatter ist jederzeit , auch nachts erreichbar
- Hinterbliebene haben immer die freie Wahl des Bestattungsinstitutes
- Sollte die Abholung Ihres Angehörigen aus irgendeinem - von Ihnen nicht zu verantwortenden - Grund von einem anderen Bestatter durchgeführt worden sein, sind Sie in keinem Fall an diesen Bestatter gebunden und können den Auftrag frei vergeben
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