Eine der wohl geläufigsten Bestattungsarten ist die Erdbestattung.
Üblicherweise wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt. Bei den Grabstätten unterscheidet man zwischen Reihengrab und Wahlgrab (Sondergrabstätte).

Gegen eine Gebühr erwirbt man für einen bestimmten Zeitraum (Ruhezeit) ein Nutzungsrecht an dieser Grabstelle. Der Nutzungszeitraum kann lediglich beim Wahlgrab beliebig verlängert werden.

Bei einer Reihengrabstätte kann man das Nutzungsrecht nicht verlängern da hier der "Reihe nach" bestattet wird und nach Ablauf der Ruhefrist des letzten Grabes des Grabfeldes die Gräber eingeebnet und wieder freigegeben werden für weitere Bestattungen.

Gerne teilen wir Ihnen die Bestimmungen des für Sie zutreffenden Friedhofes umgehend mit.