Bei der Feuerbestattung, die mit oder ohne Trauerfeier stattfinden kann, wird der Verstorbene mit dem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die zurückbleibende Asche wird in eine Aschenkapsel gefüllt, die wiederum in eine Schmuckurne eingesetzt und dann bestattet wird.

Die Feuerbestattung ist der Erdbestattung gleichgesetzt es werden aber auf einigen kirchlichen Friedhöfen keine Urnen zur Bestattung erlaubt. Als Beisetzungsstätten kommen Urnengräber, Wahlgräber und anonyme Grabfelder in Frage.

Bei der Feuerbestattung ist es allerdings erforderlich, daß eine persönlich geschriebenen Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt. Ehepartner, Kinder oder Verwandte 1. Grades können dies bei einem plötzlichen Tod jedoch nachträglich anordnen.