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Erbschein
Jeder Erbe kann als amtlichen Nachweis seiner Erbberechtigung einen
Erbschein beim Amtsgericht beantragen. In der Regel dauert es längere
Zeit, bis der Erbschein ausgestellt ist. Deshalb ist es für jeden
Inhaber eines Bankkontos zu empfehlen, dass er seinem Ehepartner oder
einem anderen Erben eine Vollmacht erteilt, mit der dieser über die
Konten verfügen kann.
Diese Vollmacht kann so abgefasst werden, dass sie erst mit dem Tod in Kraft tritt.
Der Bevollmächtigte ist dann natürlich allen anderen Erben gegenüber rechtspflichtig.
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