Erbschein

Jeder Erbe kann als amtlichen Nachweis seiner Erbberechtigung einen Erbschein beim Amtsgericht beantragen. In der Regel dauert es längere Zeit, bis der Erbschein ausgestellt ist. Deshalb ist es für jeden Inhaber eines Bankkontos zu empfehlen, dass er seinem Ehepartner oder einem anderen Erben eine Vollmacht erteilt, mit der dieser über die Konten verfügen kann.

Diese Vollmacht kann so abgefasst werden, dass sie erst mit dem Tod in Kraft tritt.
Der Bevollmächtigte ist dann natürlich allen anderen Erben gegenüber rechtspflichtig.